COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber

 

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Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test übernimmt, stellt dies keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und es ist somit kein Sachbezug anzusetzen. Diese Rechtsansicht des BMF liegt § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 zugrunde - analog zu Impfungen.

Übernimmt der Arbeitgeber auch die Kosten des Covid-19-Test für Familienmitglieder liegt ein steuerlicher Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor! In diesem Fall ist beim betroffenen Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

 

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