COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test übernimmt, stellt dies keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und somit ist kein Sachbezug anzusetzen. Diese Rechtsansicht des BMF liegt § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 zugrunde, analog zu Impfungen.