![COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393615494-Z7RISU2IGGIEDY6BF5IL/14.+COVID-19-Test+%C3%9Cbernahme+der+Kosten+durch+den+Arbeitgeber.jpg)
COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test übernimmt, stellt dies keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und somit ist kein Sachbezug anzusetzen. Diese Rechtsansicht des BMF liegt § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 zugrunde, analog zu Impfungen.
![Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393657971-MYUXT4IXW2YXLOOLAJAC/17.+R%C3%BCckwirkende+Senkung+der+Einkommensteuer.jpg)
Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer
Durch das Inkraftreten des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wird der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Senkung gilt für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00 und erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Von der Reduktion des Eingangssteuersatzes profitieren alle Steuerzahler, auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden.