![COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393615494-Z7RISU2IGGIEDY6BF5IL/14.+COVID-19-Test+%C3%9Cbernahme+der+Kosten+durch+den+Arbeitgeber.jpg)
COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test übernimmt, stellt dies keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und somit ist kein Sachbezug anzusetzen. Diese Rechtsansicht des BMF liegt § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 zugrunde, analog zu Impfungen.
![Ein Evergreen bei Prüfungen: der Kfz-Sachbezug](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394354203-2TY9EHP7HJH52KCMMM8E/63.+Ein+Evergreen+bei+Pr%C3%BCfungen+der+Kfz-Sachbezug.jpg)
Ein Evergreen bei Prüfungen: der Kfz-Sachbezug
Wenn für den Dienstnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kfz privat zu nutzen, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Der dafür errechnete Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, SV-Beiträge sowie die Lohnnebenkosten (DB,DZ und KommSt).