COVID-19: AWS-Garantien für Überbrückungsfinanzierungen

 

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Das Austria Wirtschaftsservice (aws) bietet Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist, eine Förderung in Form von Garantien für Überbrückungskredite zur Betriebsmittelfinanzierung an. So soll es Unternehmen erleichtert werden, für existenzbedrohende Liquiditätsengpässe z. B. im Zusammenhang mit Wareneinkäufen, Personal oder anderen betrieblichen Fixkosten, einen Kredit zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Österreichische gewerbliche, industrielle sowie freiberufliche Klein- und Mittelbetriebe (keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft).

Gefördert werden – unter normalen Umständen – „gesunde“ Unternehmen im Sinne des Unternehmensreorganisations- und Insolvenzgesetzes.

Wie wird gefördert?

aws-Garantie für

  • bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU

  • Kreditlaufzeit von 6 Monaten bis max. 5 Jahre

Was wird vom Unternehmen im Gegenzug gefordert?

Aufgrund der Coronavirus-Krise werden sämtliche Gebühren vom Staat übernommen und es werden keine Kreditsicherheiten (auch keine persönliche Haftung der EigentümerInnen) verlangt. Ziel ist ein schnelles und einfach zugängliches Verfahren.

Was ist zu tun?

Der Antrag ist online einzureichen, u.a mit folgende Angaben zu machen:

  • Konkrete Kreditkonditionen der finanzierenden Bank, d.h. die Einigung mit der Bank geht dem Förderantrag immer voran!

  • Aufschlüsselung der Kosten, die durch die Kreditfinanzierung gedeckt werden sollen.

  • Nachweis, dass die URG-Kriterien in dem der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüllt sind (von Bank zu bestätigen)

Quelle: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

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Verfasser: Florentina Renko

Update vom 18.3.2020

 

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