![Mitarbeiter:innen-Vorteil: Teuerungsprämie 2022 und 2023](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1664791327937-OY742FAJUIN90O325NMG/unsplash-image-SoT4-mZhyhE.jpg)
Mitarbeiter:innen-Vorteil: Teuerungsprämie 2022 und 2023
Mitarbeiter:innen-Vorteil: Teuerungsprämie 2022 und 2023
Aktuell gibt es eine steuerliche Erleichterung als „Zuckerl für Mitarbeiter:innen“, die für Sie interessant sein könnte!
![Vergütung nach dem Epidemiegesetz](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393461337-G9AL6S1E6CGOXMWRWQ3A/5.+Verg%C3%BCtung+nach+dem+Epidemiegesetz.jpg)
Vergütung nach dem Epidemiegesetz
Sie sind Unternehmer und haben in Ihrem Betrieb einen Dienstnehmer, der aufgrund behördlicher Anweisungen in Quarantäne musste und Sie haben ihm richtigerweise im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes sein normales Entgelt weiterbezahlt? Dann haben Sie Anspruch auf Vergütung, der jeweilig für diesen Zeitraum geleisteten Personalkosten, wie Bruttoentgelt inkl. Zulagen und allfälliger Sonderzahlung (wenn diese im jeweiligen Monat ausbezahlt wurden) sowie Dienstgeberanteil zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und gegebenenfalls Zuschläge gem. § 21 BUAG.