![Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393433962-XUCUKSF0JWPDYZDFCC5I/3.+Fixkostenzuschuss+I+-+nur+mehr+bis+31.8.2021+m%C3%B6glich.jpg)
Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fixkosten, die im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 entstanden sind, für maximal drei Betrachtungszeiträume der Fixkostenzuschuss I beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31.08.2021. Falls Sie den Fixkostenzuschuss I noch beantragen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.
![Alles zum Fixkostenzuschuss (Phase 2)](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393628641-RE7Z7Z8XYP3WV7QLQR6M/15.+Alles+zum+Fixkostenzuschuss+%28Phase+2%29.jpg)
Alles zum Fixkostenzuschuss (Phase 2)
Die Wirtschaftskammer hat alle Neuerungen zum Fixksotenzuschuss anschaulich zusammengefasst. Hier finden SIe das Factsheet der Wirtschaftskammer.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung des Fixkostenzuschuss behilflich!