Umsatzsteuer: Erleichterung für Kleinstunternehmer bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen
Werden elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an einen Nichtunternehmer erbracht, sind diese grundsätzlich am Empfängerort steuerbar.