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Vorsteuer-Rückerstattung für 2018 bis spätestens 30.9.2019
Wenn Sie im Jahr 2018 öfters betrieblich veranlasst im EU-Ausland oder Drittländer unterwegs waren und Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten haben, können Sie sich die bezahlte Vorsteuer rückerstatten lassen. Folgende Fristen sind dabei zu beachten.