COVID-19: SVS unterstützt Unternehmer mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge

Information der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen vom 12. März 2020:

Liebe Unternehmer, liebe Landwirte, liebe Selbständige, 

der Corona-Virus stellt die heimische Wirtschaft auf eine harte Probe. Unternehmer, Landwirte, die Selbständigen unseres Landes, stehen vor großen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Die SVS möchte und wird ihre Versicherten auf diesem Weg aktiv unterstützen

Wer vom Corona-Virus direkt oder indirekt betroffen ist – durch Erkrankung und Quarantäne oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, hat die Möglichkeit auf Antrag seine Beiträge stunden lassen oder in Raten zu bezahlen und die Beitragsgrundlage herabzusetzen. Zudem ist auch eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen möglich.  

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

Zudem sind die SVS-Kundenberater telefonisch unter 050 808 808 von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 7.30 Uhr und 14.00 Uhr für Sie erreichbar und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung. 

Alles Gute für Sie & Ihr Unternehmen!

Ihr

Peter Lehner

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Arbeitsrechtliche Aspekte zum Corona-Virus